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Die kurze Pause der Sommer-Mannschaftsspiele möchten wir nutzen, um die Vereins- und Mannschaftsverantwortlichen über einige Themen der Spielabwicklung zu informieren:

Spielverlegungen und Spielabbruch

Ergebniserfassung und Spielwertung

 

Spielverlegungen und Spielabbruch

  • Wenn Wettspiele am angesetzten Spieltag nicht stattfinden, ist der Verlegungstermin in der "Ergebniserfassung" (tvbb.liga.nu) entsprechend einzugeben. 
  • Wenn Wettspiele aufgrund schlechter Witterungsbedingungen bzw. aufgrund nachfolgender Ansetzungen unterbrochen werden mussten, dann sind die erzielten End- und Zwischenstände und ein vereinbarter Fortsetzungstermin ebenfalls in der "Ergebniserfassung" einzutragen.
  • Nicht durchgeführte bzw. abgebrochene Wettspiele sind grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nachzuholen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen allerspätestens aber vor dem letzten Gruppenspieltag. Ausnahmen davon brauchen eine ausdrückliche Genehmigung der Spielleitung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
  • Sofern noch kein konkreter Termin vorliegt, ist ein Hinweis in den Bemerkungen zu hinterlegen. Liegen keine Informationen zum Status des Wettspiels vor, führt dies zu einem Ordnungsgeld.
  • Für alle verlegten Wettspiele gilt, dass der ursprüngliche Spieltag beibehalten wird (vgl. Festspielen in höheren Mannschaften, maximal ein Einzel pro Spieltag, Spielen in überregionalen Teams).
  • Für nicht aufgrund von Witterungsbedingungen verlegte Spiele gilt, dass eine Verlegung als Entgegenkommen der angefragten Mannschaft zu werten ist und es keine moralische o.ä. Pflicht zur Verlegung gibt. Nichtsdestotrotz sollte im Sinne des Sports ein Verlegungswunsch wohlwollend geprüft werden.

 

Ergebniserfassung und Spielwertung

  • In der "Ergebniserfassung" sind alle Spiele so einzutragen, wie sie gespielt worden sind, z.B. auch der Spielstand bei Aufgabe oder Abbruch.
  • Sofern von Mannschaften (ggf. auch vermeintliche) Verstöße festgestellt werden, sollten die Spiele dennoch immer zu Ende gespielt werden.
  • Die Bewertung eines Verstoßes (u.a. Strafwertungen) erfolgt im Anschluss von der Spielleitung und nicht von den beteiligten Mannschaften selbst.

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