Die Fairplay-Gebote des Tennis-Verbandes Berlin-Brandenburg
Die Bestimmungen der nachfolgenden Regelungen sind im Geiste der Fairness und der gegenseitigen Rücksichtnahme im Trainingsbetrieb und bei Wettkämpfen des TVBB anzuwenden. Sie sollen verhindern, dass im Training oder Wettkampf einem anderen in unsportlicher Weise Schaden zugefügt wird. Auch in Sachverhalten, die nicht explizit in der Wettspielordnung von TVBB oder DTB sowie den ITF-Tennisregeln geregelt sind, entscheiden der Oberschiedsrichter und beide Mannschaftsführer nach gesundem Menschenverstand und sportlichem Fairplay. Handeln Spieler oder Mannschaften grob unsportlich, können nach der TVBB-Wettspielordnung vom Sportausschuss auch außerhalb der explizit aufgeführten Regularien Strafen und Ordnungsgelder verhängt werden. Diese Entscheidungen des Sportausschusses bedürfen einer Bestätigung durch das Präsidium.
Für Veranstaltungen, die von einem Oberschiedsrichter betreut werden, der mindestens im Besitz einer gültigen B-Lizenz ist, gilt vorrangig der vom DTB veröffentlichte Verhaltenskodex. Für alle anderen vom TVBB angesetzten Spiele und Veranstaltungen, sind die Fairplay-Regelungen maßgebend.
Hierzu hat der TVBB-Verhaltensregeln beschlossen, die als Fairplay-Gebote die Werte Fairplay, Sportlichkeit und Respekt in den Mittelpunkt stellen. Diese Regelungen richten sich an alle Beteiligten — Offizielle, Trainer, Spieler, Eltern, Zuschauer sowie alle weiteren Personen, die am Wettkampftennis und Trainingsbetrieb im TVBB mitwirken. Mit diesen klaren Leitlinien möchten wir sicherstellen, dass der Tennissport in Berlin-Brandenburg sowohl auf als auch neben dem Platz von Fairness und gegenseitigem Respekt geprägt ist.
1. Das Fairplay Gremium
Für die Umsetzung der Verhaltensregeln hat der TVBB ein Fairplay-Gremium benannt, das bei Verstößen gegen die Fairplay-Gebote im Rahmen von Turnieren, von Verbandsspielen sowie des Trainingsbetriebs im TVBB-Gebiet Sanktionen gegen die Verursacher der Verstöße beschließen kann. Gegen diese Sanktionen kann über den Sportausschuss bzw. das TVBB-Präsidium Einspruch erhoben werden.
Die Vereine als Mitglieder des TVBB stellen sicher, dass die Fairplay-Gebote im Verein und bei sportlichen TVBB-Veranstaltungen bekannt gegeben und beachtet werden. Der TVBB geht davon aus, dass die Vereinsmitglieder und Besucher der TVBB-Veranstaltungen dem Fairplay-Gedanken verpflichtet sind.
Benannt für das
• Anja Kühne
• Martin Melchior
• Jens Thron
2. Die Fairplay-Gebote im TVBB ab dem Jahr 2025
- Ich kenne die ITF-Tennisregeln und halte mich daran.
- Ich verhalte mich nach dem im Tennis gültigen Verhaltenskodex.
- Ich kenne die Regeln des “Spielens ohne Schiedsrichter” und wende diese an.
- Ich begegne meinem Gegner sowie den Offiziellen, Trainern und Zuschauern mit größtmöglichem Respekt. Ich behandle alle, wie ich selbst behandelt werden möchte. Dies gilt genauso vor und nach dem Spiel. Dazu gehören auch Äußerungen auf Social-Media-Kanälen.
- Ich feuere mich nicht unverhältnismäßig an oder provoziere meinen Gegner (z.B. durch triumphierende Gesten oder lautem Anfeuern nach leichten Fehlern des Gegners).
- Landet ein Ball neben der Linie im Aus, so rufe ich unmittelbar, nachdem der Ball aufgesprungen ist, so laut: „Aus!“, dass der Gegner es hören kann. Insbesondere entscheide ich jedoch immer ehrlich und im Zweifelsfall zugunsten meines Gegners. Bei allen Streitfragen denke ich immer daran: Auch der Gegner könnte Recht haben.
- Als Aufschläger sage ich vor jedem ersten Aufschlag den Punktestand deutlich hörbar für meinen Gegner an. Beim Seitenwechsel stellen wir den Spielstand an den Scoreboards - falls vorhanden - ein.
- Eltern, Coaches, Betreuer und Zuschauer: Wir sprechen nicht mit den Kindern während des Matches, weder coachend, noch in anderer Form. Die Kinder spielen alleine. Spielstands- oder Balldiskussionen klären die Spieler alleine bzw. mit den Offiziellen. Unverhältnismäßiges Anfeuern der Kinder - so zum Beispiel bei leichten Fehlern des Gegners - unterlassen wir. Wir sind uns unserer Vorbildfunktion gegenüber den Kindern bewusst. Bei Mannschaftsspielen der Altersklassen U12 und jünger kann bei Notwendigkeit im Vorfeld den jeweiligen Betreuern die Funktion des Zählens auf dem Platz übertragen werden (je Platz ein Betreuer).
3. Sanktionen
Das Fairplay-Gremium ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Fairplay-Gebote Sanktionen auszusprechen. Die folgenden Kataloge sind hierbei erste Anhaltspunkte, die bei Bedarf ergänzt werden.
I. Sanktionskatalog Spieler
- On-Court (ad hoc): Verwarnung / Platzverweis / Turnierausschluss
- Post hoc Stufe 1: Anhörung (E-Mail oder persönlich)
- Post hoc Stufe 2: Verwarnung / Bewährungsliste (Grey List)
- Post hoc Stufe 3: Wettkampfsperren
II. Sanktionskatalog Zuschauer, Betreuer unter Beachtung des Vereins-Hausrechts
- On-Court (ad hoc): Verwarnung / Platzverweis / Turnierausschluss
- Post hoc Stufe 1: Anhörung (E-Mail oder persönlich)
- Post hoc Stufe 2: Verwarnung / Bewährungsliste (Grey List)
- Post hoc Stufe 3: Wettkampfzutrittssperre
III. Sanktionskatalog für Turniere
- Ordnungsgeldkatalog, Wegfall der Unterstützung
- Abstufung der Turnierkategorie
- Turniersperre