Folgende Anmerkungen dazu:
 
- Gemäß § 19 (3) der Zweiten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt die Testpflicht nicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.
- Bezüglich der Nachweise, insbesondere für geimpfte und genesene Personen verweisen wir auf §6 der Zweiten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den Empfehlungen des LSB:
- Es reicht ein zertifizierter Selbsttest, der im 4-Augen-Prinzip durchgeführt wird.
- Die Protokollierung über ein Formular ist zwingend erforderlich. Der TVBB wird spätestens morgen eine Formularvorlage zur Verfügung stellen.
- Die Testung kann, muss aber nicht auf der Sportanlage durchgeführt werden, möglich ist auch eine Durchführung an einem anderen Ort (z.B. zu Hause).
- Die Durchführung des Tests darf zeitlich nicht länger als 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Sportangebotes liegen.
- Die Bestätigung der Testung kann ausschließlich durch volljährige Personen erfolgen, die Volljährigkeit ist daher im Formular entsprechend anzukreuzen.
- Natürlich können auch Testergebnisse von offiziellen Testzentren oder Teststationen bei Anfrage vorgelegt werden.
- Verantwortlich sind die Mannschaftsführerinnen bzw. Mannschaftsführer, die sich vor dem Wettkampf davon vergewissern, dass die Nachweise für die jeweils eigene Mannschaft vorliegen.

- Sofern sich mit der angekündigten nächsten Aktualisierung der Verordnung zum 18.06.2021 Veränderungen wie z.B. ein Entfall der Testpflicht ergeben sollten, werden wir rechtzeitig darüber informieren.