Nach Punkt 7. Der TVBB-Geschäftsordnung wurde vom Präsidium am 24.2.2018 ohne Gegenstimme beschlossen:

§2 Absatz 2, die „Experimentierklausel“, wird auf den Paragraphen 9 Abs. 5 der TVBB-Wettspielordnung für die Namentliche Meldung der Freiluftsaison 2018 angewendet. Der Paragraph 9 Abs. 5 wird durch folgenden Zusatz ergänzt:

Die Leistungsklassen 20 bis 23 sind hierbei gleichgestellt. Spieler dieser Leistungsklassen können von ihren Vereinen nach eingeschätzter Spielstärke aufgestellt werden.

Nachrichtlich: Für die Namentliche Meldung zur Freiluftsaison 2018 gilt daher die Reihenfolge:

1. DTB-Rangliste Damen/Herren

2. TVBB-Rangliste Jugend

3. LK-System, 20 bis 23 nach tatsächlicher Spielstärke