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Berlin Ladies Open

Kein Aufbrechen des Mannschaftsgefüges durch LK-Veränderungen!

Aus gegebenem Anlass noch einmal der Hinweis auf den sogenannten "Sperrvermerk": Bestehende Mannschaften müssen durch LK-Veränderungen nicht aufgebrochen werden.

Fallbeispiel:

In einer zweiten Mannschaft spielt seit Jahren Spielerin A, die in diesem Jahr von LK 13 auf 10 aufgestiegen ist, sie war an Position 7 gemeldet. Die Spielerinnen B, C und D der ersten Mannschaft waren an Pos. 4-6 gemeldet, hatten im letzten Jahr LK 11 bzw. 12 und sind auch so geblieben. Die neue Meldeliste sähe also wie folgt aus:

...

4. Spielerin A LK 10

5. Spielerin B LK 11

6. Spielerin C LK 12

7. Spielerin D LK 12

...

Spielerin A wäre also somit Stammspielerin der ersten Mannschaft und nicht spielberechtigt für die zweite Mannschaft. Um Spielerin A zu erlauben, weiter in "ihrer" Mannschaft zu spielen, gibt es den sogenannten Sperrvermerk, Spielerin A kann entgegen ihrer LK an Pos. 7 gesetzt werden, ist dann jedoch NUR für die zweite Mannschaft spielberechtigt und kann nicht mehr als Ersatz in der ersten Mannschaft aushelfen - die LK innerhalb beider Mannschaften bleiben also sortiert, die neue Meldeliste sieht dann wie folgt aus:

...

4. Spielerin B LK 11

5. Spielerin C LK 12

6. Spielerin D LK 12

7. Spielerin A LK 10

...

Gleiches gilt auch, wenn dies nicht nur eine sondern mehrere Spielerinnen betrifft, für 3. Mannschaften ab Pos. 13 oder für 4er-Teams ab Pos. 5. Das genaue technische Verfahren, wie der Sperrvermerk (Evtl. durch Extra-Spalte mit Markierung) in der namentlichen Mannschaftsmeldung 2014 umgesetzt wird, wird noch bekannt gegeben.

 

Roland Goering

Referent für Leistungsklassen und Breitensport

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