Ab dem 1. Mai 2021 sind Arbeitnehmer*innen von der Pflicht befreit, das Testangebot wahrzunehmen, wenn sie vollständig geimpft sind und die finale Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, oder nach einer Infektion mit dem Coronavirus, die maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt, genesen sind. Ebenso entfällt die Testpflicht nach einer Infektion mit dem Coronavirus für die Personen, deren Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt und die mindestens eine Impfung erhalten haben.