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Handlungsspielraum im TVBB-Gebiet durch Zuschüsse

Die stark gestiegenen Energiekosten machen ein zügiges Handeln von Vereinsvorständen und Geschäftsführern in puncto Optimierung der Infrastruktur von Tennis- und Sportanlagen notwendig. Leider sind Investitionen unabdingbar – doch mit Landesmitteln werden sie unterstützt. Zudem werden Ende August 2023 EU-weit Leuchtstoffröhren, die vielerorts noch in Tennis- und Turnhallen leuchten, abgekündigt. Um sie zu ersetzten, erreichen die Unterstützungen energetischer Sanierungsvorhaben bzw. Neubauten Zuschüsse bis zu 80%.

Was hat es mit dem EU-weiten Verbot konventioneller Lichtquellen auf sich?
EU-weit werden 2023 sogenannte konventionelle Lichtquellen verboten: Ab Ende Februar 2023 Kompaktleuchtstoff(„Energiespar-“)lampen, ab Ende August 2023 sogenannte lineare Leuchtstofflampen, landläufig Neonröhren genannt. Hintergrund des Verbots: Diese Leuchtentypen sind quecksilberhaltig, haben also gesundheitsschädliches Potential – vor allem aber sind sie Stromfresser im Vergleich zu modernen LED-Leuchten; auch die sogenannten „Energiesparlampen“. Erst recht aus aktuellen Anlässen ist das Energiesparen relevanter und wichtiger denn je, aus ökonomischen wie ökologischen Gründen gleichermaßen. Neben dem Ziel der Reduktion des CO2-Fußabdrucks sind Vereine inzwischen durch die massiv steigenden Energiekosten gezwungen, ihren Verbrauch zu reduzieren. Dank hochwertiger LED-Lichtlösungen kann der Stromverbrauch für Beleuchtung um bis zu 70% gesenkt werden.

Leuchtstoffröhren – warum der Ersatz durch LEDs in Tennishallen erforderlich und attraktiv ist
In Sport- und Tennishallen werden bis heute Leuchtstofflampen des Typs T5 und T8 verwendet, teils sogar neu installiert. Dabei steht längst ihr Austausch gegen LED-Leuchten an, denn ab Ende August 2023 dürfen sie EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Altanlagen dürfen zwar noch weiterbetrieben und Rest-Bestände abverkauft werden – doch ein Ende des direkten Ersatzes ist absehbar. Ein Weiterbetrieb ist jedoch teuer, denn sie sind wahre Stromfresser.

Die Frage der Fragen: Kann unser Verein sich das jetzt leisten?
Es ist klar, aus Kostengründen müssen Vereine handeln, um den Verein ob der gestiegenen Energiepreise zukunftsfähig auszustatten. Bund, Land und Kommunen wissen um die Belastungen und beteiligen sich mit Zuschüssen, sofern die Anforderungen an die LED-Beleuchtung produktseitig und die administrativen Förderrichtlinien eingehalten werden. Mehrfachförderungen sind erlaubt, soweit nicht mehrere Förderprogramme des Bundes kombiniert werden (z.B. BMU und BEG); auch darf die maximale Förderquote von 90% nicht überschritten werden. Damit lassen sich die Investitionskosten auch von vermeintlich hochpreisigen Leuchten auf kurze bis mittelfristige Sicht amortisieren.

Übrigens: Nur der Kompletttausch der Beleuchtung auf moderne LED-Leuchten ist förderberechtigt, da die Bagatellgrenzen überschritten und die Förderkriterien eingehalten werden müssen. Retrofit-Leuchten sind von Förderungen ausgeschlossen, denn es bestehen erhebliche Sicherheitsmängel durch Brandgefahr. Der Versicherungsschutz von Tennis- und Sportanlagen ist mit Retrofit gefährdet – Ausleuchtung und Gleichmäßigkeit des Lichtbildes müssen der Norm entsprechen, um die Arbeitsschutzrichtlinien einzuhalten. Zudem flackern Retrofits durch mangelhafte Netzteile mit niedriger Taktfrequenz (von 150 Hz). Die Folge können sein: Ermüdungserscheinungen, Kopfschmerzen, schlechte Wahrnehmung von sich schnell bewegenden Bällen bis hin zu epileptischen Anfällen bei vorbelasteten Menschen.

Welche Förderprogramme stehen für Vereine des TVBB zur Verfügung?

 Bund

    • 25% Zuschuss zu LED-Umrüstungen von kommunalen und vereinseigenen Innen- und Außenbereichen über die BMU-Förderung

Oder:

  • 15% Zuschuss zu energetischen Lichtsanierungen beheizter Innenräume von Vereinsgebäuden und gewerblichen Sportanlagen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Land Brandenburg
    • LSB Brandenburg Förderrichtline Sportstättenbau bzw. „Goldener Plan“ (abhängig vom Projektumfang): Bis zu 80% sind aufgeteilt in 40% nicht zurückzahlbarem Zuschuss und 40% Darlehen mit 10jähriger Laufzeit. Zu beachten: Spätestens im Jahr 2023 zu beantragen! Realisierungsfrist sind 12 Monate ab Eintreffen des positiven Förderbescheides.
  • Land Berlin
    • Die Zuwendung des Vereinsinvestitionsprogramms erfolgt in Form einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten sowie/oder als rückzahlbare, zinslose Zuwendung (Darlehen) in Höhe von höchstens 40% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der Zuschuss und die rückzahlbare Zuwendung können auch einzeln in Anspruch genommen werden. Der Eigenanteil der Sportorganisation muss mindestens 40% betragen und kann sich aus eigener finanzieller Beteiligung (Eigenbarmitteln) und Eigenarbeitsleistungen zusammensetzen.

Unser erfahrener Licht-Partner AS LED Lighting überzeugt mit blendfreier Ballwurfsicherheit, störungsfreier Langlebigkeit und bundesweiten Tennisreferenzen mit LED-Licht Made in Germany. Auch Ihnen steht das Team rund um Stefan Kirner gern mit Rat und Tat bei Projektierung und Umsetzung von Neuinstallationen und Sanierungen zur Seite. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt auf:

AS LED Lighting GmbH

Seeshaupter Str. 2

82377 Penzberg

Tel.:     +49 (0) 8856 80006-0

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Vertrieb Nord – Ost

Herr Peter Lüdtke

Tel.:     +49 172 88 40 961

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