Die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums ist zum 1. Januar 2022 angepasst worden, im Sinne des Klimaschutzes werden Sanierungsobjekte  von Kommunen, Vereinen und gemeinnützigen Trägern in puncto LED- Außenbeleuchtung sowie LED- Innen- und Hallenbeleuchtung gefördert.

 In 2022 muss der Eigenanteil in Höhe von 5 % erbracht werden, ab 1. Januar 2023 in Höhe von 15%.

 Weitere Eckdaten, entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.as-led.de/service/foerderungen/bmu

Für alle weiteren Fragen steht AS LED-Lighting Ihnen in gewohnter Weise immer zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte gerne an Peter Lüdtke vom Vertrieb Nord – Ost.

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mobil:   +49 172- 8840961

Fax.:    +49 (0) 8856 80006-99

AS LED Lighting GmbH

Seeshaupter  Str. 2, D-82377 Penzberg