Die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums ist zum 1. Januar 2022 angepasst worden, im Sinne des Klimaschutzes werden Sanierungsobjekte von Kommunen, Vereinen und gemeinnützigen Trägern in puncto LED- Außenbeleuchtung sowie LED- Innen- und Hallenbeleuchtung gefördert.
In 2022 muss der Eigenanteil in Höhe von 5 % erbracht werden, ab 1. Januar 2023 in Höhe von 15%.
Weitere Eckdaten, entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.as-led.de/service/foerderungen/bmu
Für alle weiteren Fragen steht AS LED-Lighting Ihnen in gewohnter Weise immer zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte gerne an Peter Lüdtke vom Vertrieb Nord – Ost.
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