Zur Entlastung, Unterstützung und Beratung der Vizepräsidenten und Leiter der Ressorts werden vom Präsidium Referenten für jeweils drei Jahre ernannt. Diese Erweiterung des Präsidiums ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen (mit Ausnahme des Referenten Jüngstentennis - diesen wählt die Kommission der Verbandsjugendwarte).
Die Referenten nehmen nach Bedarf an den Präsidiumssitzungen teil, mindestens jedoch einmal im Jahr.