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Berlin Ladies Open

tbb_logoMit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene gelten nun bundeseinheitliche Vorgaben, die weitere Eingriffe und Veränderungen für den Berliner Vereins- und Breitensport bedeuten.

Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ gilt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Maßgebend sind hier die Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das ist in Berlin bereits der Fall, die „Bundes-Notbremse“ tritt am Samstag, den 24. April 2021 in Kraft. Von den Auswirkungen der Notbremse nicht betroffen sind Kadermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Zurückgenommen werden die Regelungen der Notbremse, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf Tagen hintereinander unterschritten wird.

Seit Samstag, 24.04.2021 gilt somit folgende Regelung, die mit allen Berliner Sportämtern und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport inhaltlich abgestimmt ist:

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs, das bedeutet nur bis einschließlich 13 Jahre (!), dürfen im Freien in Gruppen von maximal 5 Kindern ohne Kontakt trainieren unter Anleitung eine Betreuungsperson (Übungsleitende*r oder Trainer*in). Trainer*innen und Übungsleitende müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung durchgeführten, anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Ein einfacher Selbsttest reicht dazu nicht aus. Der Senat wird in seiner nächsten Sitzung am Dienstag hoffentlich ein anderes Vorgehen dazu beschließen. Dafür wird sich der LSB Berlin mit Nachdruck einsetzen.

Weiterhin gilt jedoch auch:

Individualsport

Die individuelle Sportausübung ist nur alleine, zu zweit in kontaktloser Form oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.

Das heißt, das Tennisspiel zu zweit ist möglich.

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